VOB/B, Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen
Die VOB/B ist ein vorformuliertes Klauselwerk, das dazu bestimmt ist, in Bauverträgen die Regelungen des hierfür anwendbaren gesetzlichen Werkvertragsrechts zu ergänzen und teilweise zu modifizieren.
Es handelt sich um Teil B der Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen (VOB) (früher: Verdingungsordnung für Bauleistungen). So erklärt sich die übliche Abkürzung "VOB/B". Der vollständige Titel des Teils B lautet "Allgemeine Vertragsbedingungen für die Ausführung von Bauleistungen". Hier Werbung !
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