Verfasst am: Fr Dez 16, 2005 1:06 am Titel: Beweiserleichterung bei Feuchtigkeit im Bau
Beweiserleichterung bei Feuchtigkeit im Bau
Wer Gewährleistungsansprüche geltend macht, muss in der Regel das Vorliegen eines konkreten Mangels darlegen und beweisen. Insbesondere bei Baumängeln ist der Bauherr oft überfordert, Ursache und Umfang des Mangels im Einzelnen zu erklären und zu beschreiben. In derartigen Fällen sprechen die Gerichte dem Anspruchsteller nicht selten Beweiserleichterungen zu.
So hat der Bundesgerichtshof entschieden, dass es bei der Darlegung einer mangelhaften Abdichtung genügt, wenn der Bauherr auf die Feuchtigkeitserscheinungen in dem Bauwerk hinweist. Er braucht weder das Scheitern von Nachbesserungsversuchen darlegen noch kann von ihm erwartet werden, dass er den genauen Weg aufzeigt, wie sich die Feuchtigkeit im Bauwerk ausgebreitet hat.
Urteil des BGH vom 17.01.2002
VII ZR 488/00
ZAP EN-Nr. 324/2002Â
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