Nach einem Urteil des Oberlandesgerichts Köln stellt es einen Werkmangel dar, wenn ein Betonpflaster mit dem vertraglich vereinbarten Farbton „Anthrazit“ infolge einer Einfärbung mit einem nicht licht- und wetterfesten Pigment schon in den ersten zwei Jahren nach der Verlegung hellgrau wird. Der Bauherr kann in diesem Fall Nachbesserung oder Schadensersatz verlangen.
Urteil des OLG Köln vom 23.10.2001
3 U 21/01
MDR 2002, 451
BauR 2002, 361Â
Sie können keine Beiträge in dieses Forum schreiben. Sie können auf Beiträge in diesem Forum nicht antworten. Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht bearbeiten. Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht löschen. Sie können an Umfragen in diesem Forum nicht mitmachen.