Drainage
Drainage (Bau)
Unter einer Drainage, auch Dränage geschrieben oder besser Dränung, versteht man im Bauwesen das unterirdische Abführen von Wasser mittels gelochter Rohre zum Feuchteschutz von Bauwerken bzw. bebauten Flächen.
Aufbau
Während noch in 1950er und 1960er Jahren nicht glasierte, poröse Tonrohre in den Boden eingelegt und mit Schlacke umhüllt wurden, finden heute bautechnisch leichter verlegbare und auch dauerhaftere, an der Oberseite perforierte Schläuche als Drän- oder Drainagerohre Verwendung. Um die Drainagerohre ist eine abgestufte Gesteinskörnung zu verlegen, damit ein Versanden vermieden und damit die Funktionsfähigkeit der Drainage erhalten bleibt.
Eine funktionsfähige Drainage besteht aus einer den gesamten erdreichberührten Bauteilbereich umgebenden wasserdurchlässigen Schicht (Flächendrainage) und einem Rohrleitungssystem zum Ableiten des dort anfallenden Wassers.
Die flächige Drainage kann zum Beispiel durch Kiesschichten mit definierter Kornverteilung oder spezielle Bauprodukte, wie Drainungsdämmplatten für Kelleraußenwände hergestellt werden. Bei Bauwerken, deren Grundfläche 200 m² unterschreitet, kann auf eine Flächendrainage unter dem Bauwerk verzichtet werden.
Dünnere Drainagerohre (bis 50 mm) bezeichnet man als Sauger, dickere Rohre als Sammler (in der Regel über 100 mm), geschlossene Rohre sind Ableiter. Das sich in der Flächendrainage ansammelnde Wasser wird in ein Rohrleitungssystem (Drainagerohre) eingeleitet, an einem Tiefpunkt gesammelt und von dort zum Beispiel mit Hilfe einer Pumpe (Hebeschacht) oder wenn möglich mit natürlichem Gefälle in die Vorflut eingeleitet.
In der Regel wird eine Drainage vom unteren Ende gespült. Am oberen Ende der Drainage ist häufig eine zusätzliche Spülmöglichkeit vorgesehen. Die Anforderungen an eine funktionsfähige Drainage sind in DIN 4095 festgelegt. Die landwirtschaftliche Dränung ist in der DIN 1185 Blatt 1-5 geregelt.
Funktion
Durch ein planmäßiges Abführen des am Bauwerk anstehenden Wassers wird insbesondere eine Druckwasserbeanspruchung (drückendes Wasser) auf die eigentliche Bauwerksabdichtung vermieden. Dadurch kann die Anforderung an die auszuführende Bauwerksabdichtung reduziert werden.
Eine Drainage kann immer nur eine Hilfe zur Reduzierung der Wasserbeanspruchung eines Bauwerks sein. Eine zusätzliche Abdichtungsmaßnahme für das zu schützende Bauwerk ist auch bei Anordnung einer Drainage immer vorzusehen. Die Anforderungen an die zusätzlich erforderliche Bauwerksisolierung regelt DIN 18195. Die landwirtschaftliche Dränung ist in der DIN 1185 Blatt 1-5 geregelt. Hier Werbung !
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