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Deutscher Vergabe- und Vertragsausschuss für Bauleistungen


Der Deutsche Vergabe- und Vertragsausschuss für Bauleistungen (DVA) ist ein nichtrechtsfähiger Verein, der aus Vertretern aller wesentlichen öffentlichen Auftraggeber, der Ressorts des Bundes und der Bundesländer, sonstiger öffentlicher Auftraggeber, kommunaler Spitzenverbände und der Spitzenorganisationen der Wirtschaft und der Technik in paritätischer Zusammensetzung gebildet ist.

Er hat die Aufgabe, für die fachgerechte Vergabe und Abwicklung von öffentlichen Bauaufträgen Grundsätze zu erarbeiten und weiterzuentwickeln. Seine Zusammensetzung und Aufgabeninhalte sind in der Satzung des DVA zugrunde gelegt.

Zur Arbeit des DVA gehört die Klärung aller mit der Herausgabe der Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen (VOB) zusammenhängenden Fragen. Die Erledigung dieser Aufgaben erfolgt durch 3 Hauptausschüsse.

Der Hauptausschuss Allgemeines befasst sich mit der VOB Teil A und der VOB Teil B.
Der Hauptausschuss Hochbau und
der Hauptausschuss Tiefbau sind für die Aufstellung und Überarbeitung der Allgemeinen Technischen Vertragsbedingungen für Bauleistungen (ATV) zuständig, die zusammengefasst die VOB Teil C bilden.
Der DVA ist gegenwärtig zu erreichen über
die Geschäftsstelle beim Referat B 15 des Bundesministeriums für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen
Krausenstraße 17-20
10117 Berlin
Telefon: (030) 2008-7155 / (030) 2008-7153
Telefax: (030) 2008-7591

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